AGB   Mobiketours Spanien-Enduro.de

Allgemein

Die  Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landes, in welchem die Tour stattfindet ist von jedem Teilnehmer selbstverantwortlich einzuhalten. Das gilt auch dann, wenn der Teilnehmer hinter dem jeweiligen Tourguide fährt.

Fahrzeuge:

Die Teilnehmer müssen Eigentümer des bei der Veranstaltung benutzten Fahrzeugs sein, anderenfalls übernehmen die Teilnehmer die Erfüllung eventuell entstehender Ansprüche des Fahrzeugeigentümers. Die Fahrzeuge müssen in einem technisch einwandfreien Zustand sein, und über eine Straßenzulassung verfügen. Für eine entsprechende Bereifung sorgt der Teilnehmer.

Laute Auspuffanlagen sind nicht erwünscht ! Da wir das große Glück haben, Enduro legal in freier Landschaft zu betreiben, wollen wir uns dort auch so unauffällig wie möglich einfügen, ohne dabei auf Spaß zu verzichten, nur möchten wir uns die Akzeptanz der Bevölkerung natürlich möglichst auch weiterhin und dauerhaft sichern, wir denken dass liegt auch im Interesse der Teilnehmer.

Preise

Die genannten Eventpreise sind Festpreise und enthalten alle in der jeweiligen Eventbeschreibung genannten Leistungen.

Sicherheitsbestimmungen:

Jeder Teilnehmer sorgt selbstständig für seine vollständige Enduro- bzw. Moto-Cross-Schutz-Bekleidung, Stiefel (keine Turnschuhe), Helm, Handschuhe, Knieprotektoren,etc.

Rücktritt:

Stornokosten bei Rücktritt durch den Teilnehmer staffeln sich wie folgt:*  bis 45 Tage vor Tourtermin 10 % des Reisepreises, bis 30 Tage vor Tourtermin 20% des Reisepreises, bei  Rücktritt 30-14 Tage vor Tourtermin wird eine Stornogebühr von 50% einbehalten. Innerhalb der letzten 14 Tage vor der Veranstaltung beträgt die Stornogebühr 95% des Reisepreises(Stellung eines Ersatzfahrers durch den TN i.d.R. möglich), es ist dem Teilnehmer freigestellt, gemäß § 309 Ziff.5b BGB, einen geringeren, oder gar keinen entstandenen Schaden nachzuweisen.

Flugtickets werden bei Rücktritt in voller Höhe dessen erstattet, wie von der jeweiligen Fluggesellschaft geregelt, unbeschadet obiger Storno-Staffelung. Umbuchungen auf Ersatzteilnehmer sind bei vielen Fluggesellschaften möglich, anfallende Umbuchungen und Umbuchungsgebühren der jeweiligen Airline sind in solchen Fällen vom zurücktretenden Teilnehmer zu tragen.

Obige Stornoregelungen und -Staffelungen gelten für Mietmotorräder, oder sonstiges Equipement analog.

Tourverschiebungen um wenige Tage durch Flugverschiebungen oder sonstige Buchungsverschiebungen sind kein Rücktrittsgrund.

Rücktritt des Veranstalters

Der Veranstalter kann den Reisevertrag unbeschadet sonstiger Rechte aus wichtigem Grund kündigen:

a) bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl: der Veranstalter informiert den Teilnehmer in diesem Fall spätestes 21 Tage vor Reisebeginn. Bereits gezahlte Beträge werden ohne Abzug umgehend zurück gezahlt Ein weitergehender Anspruch des Teilnehmers besteht nicht.
b) bei Ausschlussgründen siehe unter Ausschluss.

Leistungen:

Die vom Veranstalter zu erbringenden Leistungen sind der jeweiligen Event-Beschreibung unter : „Leistungen“ zu entnehmen. Mit der Buchungsbestätigung wird dem Teilnehmer ein Reisepreissicherungschein gem. § 651 k, übergeben.

Weitere Infos, Einreisebestimmungen, Impfvorschriften, landesspezifische /Tourspezifische Besonderheiten, Infos zur Ausrüstung, Strecken usw. erhält der Teilnehmer im Vorfeld per landesspezifischen Briefing per E-Mail.

 Ausschluss:

Ein Teilnehmer kann ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, wenn er die Veranstaltung wiederholt stört oder den Anweisungen des Veranstalters und seiner Helfer bzw. der Instruktoren wiederholt nicht Folge leistet. In diesen Fällen wird der Teilnahmebetrag nicht zurückerstattet.

Allgemeines:

Die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ist nicht Gegenstand der Touren, Trainings oder anderer Veranstaltungen.

Zu einzelnen Reisen gibt es spezifische Briefings  oder Tourleitfäden,rechtzeitig vor den Reiseterminen per e-mail, soweit diese weitere Reisebeschreibungen, oder Ergänzungen enthalten, haben diese dann tourspezifischen AGB-Charakter.

Bilder

Während der Veranstaltung werden i.d.R. bei geeigneten Möglichkeiten Fotos gemacht, welche den Teilnehmern nach Veranstaltung auf Wunsch , gegen Selbstkostenerstattung, per DVD , zur Verfügung gestellt werden. Der Teilnehmer stimmt einer eventuellen Verwendung der Fotos für Werbezwecke durch Mobiketours , im Rahmen von Werbematerial oder Internetauftritt, etc, ausdrücklich zu. Das Urheberrecht und Copyright der Fotos liegt beim Veranstalter.

Zahlung :

Mit Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer zur Zahlung einer Anzahlung, Restzahlung ca. 3 Wochen vor Reisebeginn, oder dem in der Buchungsbestätigung angegebenen Zahlungsziel, bzw. bei späterer Meldung sofort. Mit Buchungsbestätigung wird ein Sicherungsschein für Pauschalreisen übergeben. Erstattungen siehe unter Rücktritt.

* Bei Reisen, welche Flugbuchungen enthalten, muss durch die Bearbeitungszeit der Airlines u.A. in manchen Fällen mit Wartezeiten gerechnet werden. Diese Bearbeitungsfrist von manchmal 4-6 Wochen müssen wir uns deshalb  generell vorbehalten.

 

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